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AOK-Versicherte profitieren doppelt von exklusiven Arzneimittelverträgen
Am 1. März sollen die neuen Rabattverträge der AOK in Kraft treten. Damit beginnt für alle Versicherten von Deutschlands größter Krankenkasse eine neue Qualität in der Versorgung mit patentfreien Original-Arzneimitteln und Generika ("Nachahmerprodukte"): Die Patienten profitieren durch die exklusiven Rabattverträge erstmals davon, dass sie in ihrer Region mindestens 24 Monate das gleiche Arzneimittel in gewohnt hoher Qualität bekommen. Gleichzeitig sparen die Versicherten vielfach die Arzneimittelzuzahlung, weil die AOK hohe Preisnachlässe mit den Medikamentenherstellern vereinbart hat.
Eine derart konsequente, mehrjährige Produkttreue bei patenfreien Arzneimitteln konnte ohne Rabattverträge bislang niemand garantieren. Derzeit ist eher das Gegenteil der Fall: Ein wiederkehrender Wechsel von Präparaten mit dem gleichen Wirkstoff bedeutet für viele Patienten Alltag. Der Grund ist, dass patentfreie Arzneimittel aufgrund 14-tägiger Preisänderungen der Hersteller häufig vom Apotheker ausgetauscht werden müssen. Und zwar immer dann, wenn das gewohnte Präparat des Patienten nicht mehr unter den drei Günstigsten liegt. Denn die Apotheker sind bei Generika oder patentfreien Originalen ohne Rabattvertrag gesetzlich dazu verpflichtet, immer eines der drei preiswertesten Präparate abzugeben. Wenn also das vorherige Medikament des Patienten nicht mehr zu den günstigsten drei Anbietern gehört, erhält er ein anderes, billigeres Präparat. Heute die blaue Pille, in einem Monat die Grüne und sechs Wochen später gibt's vom Apotheker vielleicht die gelbe Tablette. Dieser vielfache Austausch patentfreier Arzneimittel ist möglich, weil alle in Deutschland erhältlichen Generika sowohl hinsichtlich Qualität als auch in punkto Wirksamkeit und Sicherheit absolut vergleichbar sind - sowohl untereinander als auch im Vergleich zum Originalprodukt. Im Extremfall kann es also vorkommen, dass gerade chronisch Kranke alle zwei Wochen ein anderes Präparat erhalten. Dieses, auch aus medizinischer Sicht unerfreuliche "Pille wechsel dich"-Szenario wird mit den neuen AOK-Rabattverträgen faktisch beendet.

Exklusive Rabattverträge der AOK verbinden erstmals hohe Qualität mit garantierter Produkttreue

Der Grund liegt in der Struktur des Vertrages: Die AOK schließt jeweils mit einem Hersteller einen Wirkstoffvertrag ab, beispielsweise über das Magenmittel Omeprazol. Selbstverständlich zeichnet sich auch das exklusive Vertragsprodukt der AOK durch die gleich hohe Qualität aus wie alle anderen in Deutschland erhältlichen Omeprazol-Präparate. Mit diesem Vertrag garantiert der Hersteller das Präparat zwei Jahre lang zu einem festgelegten günstigen Preis zu liefern. Als Gegenleistung sichert die AOK dem Pharmaunternehmen durch den Rabattvertrag einen Exklusivvertrag zu. Also erhält jeder AOK-Versicherte vom Apotheker ausschließlich das Produkt des Partnerunternehmens der AOK, wenn der Arzt allgemein den Wirkstoff Omeprazol verschreibt. Dadurch ist die Produkttreue bei den Arzneimitteln mit Preisnachlass mindestens zwei Jahre gesichert - ein maßgeblicher Faktor, der zur Therapiesicherheit beiträgt. Diese langjährige Produktgarantie wird in Deutschland nur die AOK ihren Versicherten bieten. Hinzu kommt: Durch den günstigen Preis, den die AOK ausgehandelt hat, ergibt sich ein doppelter Spareffekt: Die Krankenkasse zahlt für die gleichen Arzneimittel weniger Geld und die Versicherten sparen bei vielen der exklusiven Rabattprodukte die Zuzahlung. Diese Ersparnis kann beispielsweise für einen Bluthochdruckpatienten bis zu 50 Euro im Jahr betragen.

Fazit für die Versicherten: "Bei gleichbleibend hoher Qualität erhalten die AOK-Mitglieder mindestens zwei Jahre das gleiche patentfreie Arzneimittel und können dabei eigenes Geld sparen."

_______________________________________________________ Weitere Informationen zu den neuen Arzneimittelverträgen

* in allen AOK-Geschäftsstellen, zu finden unter www.aok.de


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