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Pflegebedürftigkeit tritt in den meisten Fällen plötzlich ein. Menschen in fortgeschrittenem Alter, aber auch Menschen in jungen Jahren können durch einen Unfall oder durch Krankheit plötzlich zum Pflegefall werden. Das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht für eine Pflege im Pflegeheim oder zu Hause oftmals nicht aus. Eine private Absicherung ist deshalb ratsam.
Die Tarife der Württembergischen Krankenversicherung orientieren sich an den derzeit drei gesetzlichen Pflegestufen. Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit ist in allen drei Tarifen bereits ab der ersten Pflegestufe abgesichert. Krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit ist im „Grundschutz" ab der dritten und im „Kompaktschutz" ab der zweiten Pflegestufe abgedeckt. Der „Premiumschutz" hingegen leistet unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit bereits ab der ersten Pflegestufe.
Tritt die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall ein, profitieren Versicherte im Kompakt- und Premiumschutz von einer Beitragsbefreiung. Zusätzlich leistet die Württembergische in diesem Fall eine Einmalzahlung in Höhe des 60-fachen Tagegeldsatzes.
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