« Zufriedene Kunden unterstützen Versicherungsvertrieb | IDEAL bietet besonderen Service zum neuen VVG »
ARAG Recht schnell?
28. Februar. 2008 07:49 Uhr | Druckansicht
Wird ein Ein-Euro-Jobber entgegen der Kriterien genauso wie die Angestellten eingesetzt, so hat er dennoch keinen Anspruch auf die gleiche Bezahlung.
Laut ARAG Experten begründet eine mögliche Verletzung der Vergabevorschriften zu Ein-Euro-Jobs kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis und somit auch keinen Anspruch auf gleichwertige Bezahlung (BAG 5 AZR 290/07). +++ Telefonkarten dürfen nachträglich beschränkt werden +++ Der Herausgeber von Telefonkarten für öffentliche Fernsprecher, die bei Verkauf nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehen sind, kann diese nachträglich sperren. Laut ARAG stellt dies eine Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechtes dar, welches dem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit keine Rechnung tragen muss (BGH III ZR 79/07). +++ Kind muss arbeitssuchend gemeldet werden +++ Soll für ein Kind, welches Arbeitslosengeld II erhält auch Kindergeld bezogen werden, so muss dieses ausdrücklich als arbeitssuchend gemeldet werden. Alleine der Bezug von Arbeitslosengeld II reicht laut ARAG nicht aus, da diese Leistung auch dann in Betracht kommt, wenn dem Kind eine Arbeitsaufnahme unzumutbar ist (FG Münster 14 K 5119/06 Kg). +++ Bei Rücktritt kein Anspruch auf Geld +++ Wird bei dem Kauf eines Pkws für ein Teil des Kaufpreises ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben, kann bei Rückgängigmachung des Vertrages nicht der angerechnete Geldbetrag, sondern nur der Altwagen selbst verlangt werden. Laut ARAG Experten gilt dies auch dann, wenn der Verkäufer den Altwagen des Käufers übernimmt und dafür einen laufenden Kredit ablöst (BGH VIII ZR 334/06).
Laut ARAG Experten begründet eine mögliche Verletzung der Vergabevorschriften zu Ein-Euro-Jobs kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis und somit auch keinen Anspruch auf gleichwertige Bezahlung (BAG 5 AZR 290/07). +++ Telefonkarten dürfen nachträglich beschränkt werden +++ Der Herausgeber von Telefonkarten für öffentliche Fernsprecher, die bei Verkauf nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehen sind, kann diese nachträglich sperren. Laut ARAG stellt dies eine Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechtes dar, welches dem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit keine Rechnung tragen muss (BGH III ZR 79/07). +++ Kind muss arbeitssuchend gemeldet werden +++ Soll für ein Kind, welches Arbeitslosengeld II erhält auch Kindergeld bezogen werden, so muss dieses ausdrücklich als arbeitssuchend gemeldet werden. Alleine der Bezug von Arbeitslosengeld II reicht laut ARAG nicht aus, da diese Leistung auch dann in Betracht kommt, wenn dem Kind eine Arbeitsaufnahme unzumutbar ist (FG Münster 14 K 5119/06 Kg). +++ Bei Rücktritt kein Anspruch auf Geld +++ Wird bei dem Kauf eines Pkws für ein Teil des Kaufpreises ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben, kann bei Rückgängigmachung des Vertrages nicht der angerechnete Geldbetrag, sondern nur der Altwagen selbst verlangt werden. Laut ARAG Experten gilt dies auch dann, wenn der Verkäufer den Altwagen des Käufers übernimmt und dafür einen laufenden Kredit ablöst (BGH VIII ZR 334/06).
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


