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ARAG Recht schnell?
05. März. 2008 16:10 Uhr | Druckansicht
+++ Rechtsanwalt darf Dienste versteigern +++
Die Versteigerung von anwaltlichen Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus ist nicht berufswidrig und kann daher nicht gerügt werden. Laut ARAG Experten stellt dies keine unerlaubte Werbung im Einzelfall oder unsachliche Werbung dar (BVerfG 1 BvR 1886/06).
+++ Schaden durch Wahlplakat +++ Löst sich 2 Tage nach einem heftigen Sturm bei einer Böe ein Wahlplakat und wird dadurch ein Fahrzeug beschädigt, so muss der Aufsteller den daraus resultierenden Schaden ersetzen. Laut ARAG Experten wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, da besonders nach einem außergewöhnlichen Naturereignis die Pflicht des Plakataufstellers besteht, eine gesonderte Kontrolle durchzuführen (LG Bonn 5 S 180/07). +++ Abzug von Kosten der Warmwasserbereitung +++ Werden von dem Grundsicherungsträger auch Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, so sind die Leistungen für Warmwasserbereitung und Strom bereits in der Regelleistung enthalten. Laut ARAG ist somit ein Abzug der Haushaltsenergie von den Unterkunftskosten zulässig (BSG B 14/7b AS 64/06 R). +++ Keine Abmagerungsmittel auf Kosten der Krankenkasse +++ Ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant fällt als Mittel zur Gewichtsreduktion unter die sog. „Lifestyle Medikamente“ und darf daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ärztlich verordnet werden. Laut ARAG ändert daran auch der drohenden Umsatzverlust des Herstellers in Millionenhöhe nichts (LSG Berlin-Brandenburg L 7 B 112/07 KA).
+++ Schaden durch Wahlplakat +++ Löst sich 2 Tage nach einem heftigen Sturm bei einer Böe ein Wahlplakat und wird dadurch ein Fahrzeug beschädigt, so muss der Aufsteller den daraus resultierenden Schaden ersetzen. Laut ARAG Experten wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, da besonders nach einem außergewöhnlichen Naturereignis die Pflicht des Plakataufstellers besteht, eine gesonderte Kontrolle durchzuführen (LG Bonn 5 S 180/07). +++ Abzug von Kosten der Warmwasserbereitung +++ Werden von dem Grundsicherungsträger auch Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, so sind die Leistungen für Warmwasserbereitung und Strom bereits in der Regelleistung enthalten. Laut ARAG ist somit ein Abzug der Haushaltsenergie von den Unterkunftskosten zulässig (BSG B 14/7b AS 64/06 R). +++ Keine Abmagerungsmittel auf Kosten der Krankenkasse +++ Ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant fällt als Mittel zur Gewichtsreduktion unter die sog. „Lifestyle Medikamente“ und darf daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ärztlich verordnet werden. Laut ARAG ändert daran auch der drohenden Umsatzverlust des Herstellers in Millionenhöhe nichts (LSG Berlin-Brandenburg L 7 B 112/07 KA).
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


