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Wehring & Wolfes zieht gesetzliche Besserstellung ihrer Kunden vor
Eine der wesentlichen Reformen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) war die Neuregelung bei grober Fahrlässigkeit. Bisher konnte bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadenfalles die Regulierung von der Versicherung vollständig abgelehnt werden.
Die Reform sieht nun vor, dass die Leistung nur mehr nach dem Grad des Verschuldens gekürzt werden kann (Quotenregelung). Das so genannte „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gilt somit nicht mehr. Diese Verbesserung gilt laut Gesetz für alle Neuverträge. Die Bestandskunden sollten erst ab 2009 von dieser Neuregelung profitieren können. Nun hat Wehring & Wolfes in Verhandlungen mit kooperierenden Versicherern erreicht, dass im Schadenfall auch für Bestandskunden ab 1.1.2008 diese Besserstellung gilt. Um was geht es? Ein Beispiel aus dem Yachtsport mag es verdeutlichen: Ein Skipper navigiert mit dem Autopiloten und geht zum Kaffeekochen unter Deck, die Yacht fährt längere Zeit ohne Ausguck und verursacht eine Kollision. Die Kaskoversicherung hätte bisher die Schadenregulierung wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt. Jetzt gilt auch für bestehende Kunden: die Leistung wird nur nach dem Grad des Verschuldens gekürzt. Dazu Dieter Goebbels, Geschäftsführer von W&W: „Wir haben immer schon auf klare und transparente Versicherungsbedingungen für unsere Kunden geachtet. Deshalb haben wir jetzt auch alles darangesetzt, dass unsere treuen Bestandskunden im Schadenfall gleich gut versichert sind wie unsere Neukunden.“


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.