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ARAG Recht schnell?
12. März. 2008 15:22 Uhr | Druckansicht
+++ Rauchen in Mietwohnung kann schadensersatzpflichtig sein +++
Werden durch das Rauchen in einer Mietwohnung Verschlechterungen der Wohnung verursacht, die sich nicht durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern, geht das Rauchen über einen vertragsgemäßen Gebrauch hinaus.
Laut ARAG Experten ist in einem derartigen Fall eine Schadensersatzpflicht des Mieters gegeben (BGH VIII ZR 37/07) +++ Kein Abzug von Sozialhilfe wegen Darlehensraten +++ Tilgungsraten für ein Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten dürfen einem Sozialhilfeempfänger nicht von der laufenden Sozialhilfe abgezogen werden. Laut ARAG handelt es sich bei Mietkaution und Umzugskosten um Aufwendungen zur Deckung des Unterkunftsbedarfs und nicht um Regeleistungen, so dass eine Aufrechung nicht möglich ist (LSG Hessen L 9 SO 121/07 ER). +++ Krankengeld auch nach Kündigung +++ Verliert ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit seinen Job, so behält er dennoch seinen Krankengeldanspruch. Laut ARAG Experten ist es ausreichend, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Beschäftigungsverhältnis besteht – wenn dieses später bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit beendet wird, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Krankengeld (Bayerisches LSG L 4 KR 268/06). +++ Änderung der Rechtsprechung gehen zu Lasten des Vermieters +++ Verwendet ein Vermieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die sich aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH als unwirksam erweisen, so geht dies grundsätzlich zu seinen Lasten. Laut ARAG trägt das Risiko, dass eine zunächst unbeanstandete Klausel in späteren höchstrichterlichen Entscheidungen als unwirksam beurteilt wird, grundsätzlich der Verwender der Klausel (BGH VIII ZR 95/07).
Laut ARAG Experten ist in einem derartigen Fall eine Schadensersatzpflicht des Mieters gegeben (BGH VIII ZR 37/07) +++ Kein Abzug von Sozialhilfe wegen Darlehensraten +++ Tilgungsraten für ein Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten dürfen einem Sozialhilfeempfänger nicht von der laufenden Sozialhilfe abgezogen werden. Laut ARAG handelt es sich bei Mietkaution und Umzugskosten um Aufwendungen zur Deckung des Unterkunftsbedarfs und nicht um Regeleistungen, so dass eine Aufrechung nicht möglich ist (LSG Hessen L 9 SO 121/07 ER). +++ Krankengeld auch nach Kündigung +++ Verliert ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit seinen Job, so behält er dennoch seinen Krankengeldanspruch. Laut ARAG Experten ist es ausreichend, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Beschäftigungsverhältnis besteht – wenn dieses später bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit beendet wird, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Krankengeld (Bayerisches LSG L 4 KR 268/06). +++ Änderung der Rechtsprechung gehen zu Lasten des Vermieters +++ Verwendet ein Vermieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die sich aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH als unwirksam erweisen, so geht dies grundsätzlich zu seinen Lasten. Laut ARAG trägt das Risiko, dass eine zunächst unbeanstandete Klausel in späteren höchstrichterlichen Entscheidungen als unwirksam beurteilt wird, grundsätzlich der Verwender der Klausel (BGH VIII ZR 95/07).
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