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ARAG Recht schnell?
19. März. 2008 15:14 Uhr | Druckansicht
+++ Führerschein weg – Job weg +++
Nach einem Autounfall und einem Führerscheinentzug kann auch die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtens sein. Das Angebot des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerin bis zum Ende des Fahrverbots unbezahlt freizustellen, lehnte diese ab.
Laut ARAG Experten war die anschließende fristlose Kündigung rechtens, da das Verhalten der Arbeitnehmerin - die die fristlose Kündigung offenbar nur angefochten hatte um Nachteile bei der Berechung des Arbeitslosengeldes zu umgehen – rechtsmissbräuchlich (ArbG Frankfurt / Main 1 Ca 7502/07). +++ Keine Minderung wegen Motorengeräusche +++ Der Passagier einer Kreuzfahrt muss gewisse Unannehmlichkeiten z.B. Diesel- und Küchengerüche hinnehmen und kann deswegen keine Minderung geltend machen. Laut ARAG Experten berechtigen auch Motorengeräusche, die nicht über den Normalpegel hinausgehen, nicht zu einer Minderung des Reisepreises (AG München 242 C 16587/07). +++ „Unfallschaden lt. Vorbesitzer: Nein“ +++ Gibt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens zur Frage eines Unfallschadens an: „Unfallschaden lt. Vorbesitzer: Nein“, so liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. einer Unfallfreiheit vor. Laut ARAG kann der Käufer nicht erwarten, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen wollte (BGH VIII ZR 253/05). +++ Keine Kündigung wegen verbilligtem Essen +++ Isst ein Arbeitnehmer in der Kantine des Arbeitgebers billiger, ohne im Besitz eines entsprechenden Ausweises zu sein, liegt ein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß vor. Laut ARAG rechtfertigt dieser Verstoß jedoch lediglich zu einer Abmahnung, nicht aber zu einer fristlosen Kündigung (ArbG Frankfurt/Main 17 CA 7464/07).
Laut ARAG Experten war die anschließende fristlose Kündigung rechtens, da das Verhalten der Arbeitnehmerin - die die fristlose Kündigung offenbar nur angefochten hatte um Nachteile bei der Berechung des Arbeitslosengeldes zu umgehen – rechtsmissbräuchlich (ArbG Frankfurt / Main 1 Ca 7502/07). +++ Keine Minderung wegen Motorengeräusche +++ Der Passagier einer Kreuzfahrt muss gewisse Unannehmlichkeiten z.B. Diesel- und Küchengerüche hinnehmen und kann deswegen keine Minderung geltend machen. Laut ARAG Experten berechtigen auch Motorengeräusche, die nicht über den Normalpegel hinausgehen, nicht zu einer Minderung des Reisepreises (AG München 242 C 16587/07). +++ „Unfallschaden lt. Vorbesitzer: Nein“ +++ Gibt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens zur Frage eines Unfallschadens an: „Unfallschaden lt. Vorbesitzer: Nein“, so liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. einer Unfallfreiheit vor. Laut ARAG kann der Käufer nicht erwarten, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen wollte (BGH VIII ZR 253/05). +++ Keine Kündigung wegen verbilligtem Essen +++ Isst ein Arbeitnehmer in der Kantine des Arbeitgebers billiger, ohne im Besitz eines entsprechenden Ausweises zu sein, liegt ein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß vor. Laut ARAG rechtfertigt dieser Verstoß jedoch lediglich zu einer Abmahnung, nicht aber zu einer fristlosen Kündigung (ArbG Frankfurt/Main 17 CA 7464/07).
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