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Versicherungskammer Bayern leistete Schadenersatz unabhängig vom Strafverfahren
20. März. 2008 07:53 Uhr | Druckansicht
Auf die heutige Berichterstattung zum Prozess um den Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall, in denen unter anderem von geheimen Vereinbarungen mit den Opfern die Rede ist, nimmt die Versicherungskammer Bayern wie folgt Stellung:
Der zivilrechtliche Schadenersatz zugunsten der Opfer und Angehörigen des Unglücks von Bad Reichenhall wurde durch die Versicherungskammer Bayern vor und unabhängig vom Strafverfahren geleistet. Die Haftung der Stadt Bad Reichenhall bestand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch ohne persönliches Verschulden einzelner Personen. Die Leistungen der Versicherungskammer Bayern erfolgten ohne jede Bedingung, insbesondere in Bezug auf das Strafverfahren. Sie wurden nach der individuellen Verletzung und dem im Einzelfall entstandenen Schaden nach Recht und Gesetz schnellstmöglich erbracht.
Der zivilrechtliche Schadenersatz zugunsten der Opfer und Angehörigen des Unglücks von Bad Reichenhall wurde durch die Versicherungskammer Bayern vor und unabhängig vom Strafverfahren geleistet. Die Haftung der Stadt Bad Reichenhall bestand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch ohne persönliches Verschulden einzelner Personen. Die Leistungen der Versicherungskammer Bayern erfolgten ohne jede Bedingung, insbesondere in Bezug auf das Strafverfahren. Sie wurden nach der individuellen Verletzung und dem im Einzelfall entstandenen Schaden nach Recht und Gesetz schnellstmöglich erbracht.
Kategorie: Versicherungen-Allgemein
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