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Marken- und Patentschutzversicherung
02. April. 2008 09:51 Uhr | Druckansicht
Von Erfindern und Patentinhabern seit Jahren gefordert, können nun sowohl Privat-personen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen abschließen.
Versichert ist die Geltendmachung und die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Und das alles mit sehr überschaubaren Selbst-behalten. Eingeschlossen sind auch alle bereits bestehenden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versicherungsschutz gilt europaweit. NIKATOR vermittelt Ihnen diesen einzigartigen diesen Versicherungsschutz. Unser Partner bietet dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2007) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht. Versichert ist die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Es werden die Rechts-anwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des RVG und GKG erstattet. Die Deckungssumme pro Rechtsschutzfall beträgt 100.000,00 € und ist 2-fach maximiert p.a. Der Versicherer zahlt gemäß § 5 (4) ARB NRV 2007 auch bei zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Prozessverfahren gegen denselben Gegner anhängig sind.
Versichert ist die Geltendmachung und die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Und das alles mit sehr überschaubaren Selbst-behalten. Eingeschlossen sind auch alle bereits bestehenden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versicherungsschutz gilt europaweit. NIKATOR vermittelt Ihnen diesen einzigartigen diesen Versicherungsschutz. Unser Partner bietet dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2007) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht. Versichert ist die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Es werden die Rechts-anwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des RVG und GKG erstattet. Die Deckungssumme pro Rechtsschutzfall beträgt 100.000,00 € und ist 2-fach maximiert p.a. Der Versicherer zahlt gemäß § 5 (4) ARB NRV 2007 auch bei zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Prozessverfahren gegen denselben Gegner anhängig sind.
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


