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ARAG Gesundheitstipps
17. April. 2008 16:24 Uhr | Druckansicht
+++ Nicht am falschen Ende sparen +++
Sicherlich: Zahnbehandlungen sind häufig sehr kostenintensiv und jeder, der etwas einsparen kann ist froh.
Trotzdem warnen ARAG Experten, sich auf Zahnbehandlungsversteigerungen im Internet zu verlassen. Ähnlich anderer, Konsumgüter vertreibender Auktionshäuser boomen auch Portale, die zahnärztliche Behandlungen anbieten. Zwar haben Patienten dort die Möglichkeit, ihren individuellen Heil- und Kostenplan als Berechnungsgrundlage ins Internet zu stellen; dieser Überblick ersetzt aber nicht die konkrete Untersuchung. Auch wenn der anbietende Zahnarzt um die bestehenden Probleme weiß, hat er doch keinen Überblick über den aktuellen Mundgesundheitszustand. Daher kann er unter Umständen sein Angebot nicht aufrechterhalten und der Patient zahlt möglicherweise sogar drauf. Wird der ursprüngliche niedrige Preis eingehalten, besteht immer auch die Gefahr, dass die Behandlung auch dementsprechend notdürftig durchgeführt wird. Selbstverständlich ist es durchaus legitim, sich verschiedene Zahnbehandlungsangebote einzuholen, doch besser nicht im Internet. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/gesundheit/ +++ Verlegung bedarf medizinischer Gründe +++ Bei einer Herzoperation sind (Fremd-)Blutkonserven manchmal unerlässlich. Problematisch wird es, wenn der Patient die Annahme derer verweigert. So vor einiger Zeit geschehen im Klinikum Augsburg. Ein Angehöriger der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas wollte einer möglichen Fremdblutinfusion bei seiner anstehenden OP nicht zustimmen, worauf sich das „Krankenhaus-Verbindungskomitee“ der religiösen Organisation einschaltete und in einem anderen Krankenhaus die Zusicherung erhielt, dass die OP auch ohne Fremdbluttransfusion möglich sei. Flugs wurde der Notfallpatient per Hubschrauber für knapp 5.000 Euro in die andere Klinik transportiert und sofort operiert. Dass seine Krankenkasse anschließend, die Begleichung der Transportkosten ablehnte, erklären ARAG Experten wie folgt: Die notwendige Operation hätte durchaus im Ursprungskrankenhaus durchgeführt werden können. Dass dies nicht geschah, lag allein an der religiösen Anschauung des Patienten. Daher war die Verlegung aus medizinischer Sicht nicht notwendig (BSG, Az.: KR 11/07 R). Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/gesundheit/ Übrigens: Die aktuellen Rechtstipps der ARAG Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch zum Hören. Die informativen und unterhaltsamen Meldungen sind auf der ARAG Website www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/podcast/index.shtml als Audiodatei im MP3-Format abrufbar.
Trotzdem warnen ARAG Experten, sich auf Zahnbehandlungsversteigerungen im Internet zu verlassen. Ähnlich anderer, Konsumgüter vertreibender Auktionshäuser boomen auch Portale, die zahnärztliche Behandlungen anbieten. Zwar haben Patienten dort die Möglichkeit, ihren individuellen Heil- und Kostenplan als Berechnungsgrundlage ins Internet zu stellen; dieser Überblick ersetzt aber nicht die konkrete Untersuchung. Auch wenn der anbietende Zahnarzt um die bestehenden Probleme weiß, hat er doch keinen Überblick über den aktuellen Mundgesundheitszustand. Daher kann er unter Umständen sein Angebot nicht aufrechterhalten und der Patient zahlt möglicherweise sogar drauf. Wird der ursprüngliche niedrige Preis eingehalten, besteht immer auch die Gefahr, dass die Behandlung auch dementsprechend notdürftig durchgeführt wird. Selbstverständlich ist es durchaus legitim, sich verschiedene Zahnbehandlungsangebote einzuholen, doch besser nicht im Internet. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/gesundheit/ +++ Verlegung bedarf medizinischer Gründe +++ Bei einer Herzoperation sind (Fremd-)Blutkonserven manchmal unerlässlich. Problematisch wird es, wenn der Patient die Annahme derer verweigert. So vor einiger Zeit geschehen im Klinikum Augsburg. Ein Angehöriger der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas wollte einer möglichen Fremdblutinfusion bei seiner anstehenden OP nicht zustimmen, worauf sich das „Krankenhaus-Verbindungskomitee“ der religiösen Organisation einschaltete und in einem anderen Krankenhaus die Zusicherung erhielt, dass die OP auch ohne Fremdbluttransfusion möglich sei. Flugs wurde der Notfallpatient per Hubschrauber für knapp 5.000 Euro in die andere Klinik transportiert und sofort operiert. Dass seine Krankenkasse anschließend, die Begleichung der Transportkosten ablehnte, erklären ARAG Experten wie folgt: Die notwendige Operation hätte durchaus im Ursprungskrankenhaus durchgeführt werden können. Dass dies nicht geschah, lag allein an der religiösen Anschauung des Patienten. Daher war die Verlegung aus medizinischer Sicht nicht notwendig (BSG, Az.: KR 11/07 R). Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/gesundheit/ Übrigens: Die aktuellen Rechtstipps der ARAG Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch zum Hören. Die informativen und unterhaltsamen Meldungen sind auf der ARAG Website www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/podcast/index.shtml als Audiodatei im MP3-Format abrufbar.
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