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Umweltschadensgesetz: Haftung auch bei Fahrten mit dem Privat-Pkw
17. April. 2008 11:21 Uhr | Druckansicht
Das neue Umweltschadensgesetz birgt auch für Privat-Pkw unwägbare Risiken. Deshalb bieten die R+V Versicherung und ihr Spezialversicherer KRAVAG Autofahrern seit dem 1. April Schutz durch eine neue Kfz-Umweltschadensversicherung.
Bei Verträgen, die die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung überschreiten, wird der neue Baustein automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag in den Vertrag eingeschlossen. Versicherungsschutz besteht in voller Höhe der vereinbarten Haftpflichtdeckung - meist 100 Millionen Euro je Schadenfall. Ein weiteres Plus: R+V und KRAVAG übernehmen für die Kunden das gesamte Schadenmanagement einschließlich aller entstehenden Kosten. Zwar steht im Umweltschadensgesetz, dass die Haftung auf berufliche Tätigkeiten begrenzt ist. Doch nach dem Wortlaut des Gesetzes kann bereits die tägliche Fahrt zur Arbeit oder eine Dienstfahrt mit dem privaten Pkw als berufliche Tätigkeit verstanden werden und die Autofahrer bei Umweltschäden zur sofortigen Schadensbegrenzung und zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen verpflichten.
Bei Verträgen, die die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung überschreiten, wird der neue Baustein automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag in den Vertrag eingeschlossen. Versicherungsschutz besteht in voller Höhe der vereinbarten Haftpflichtdeckung - meist 100 Millionen Euro je Schadenfall. Ein weiteres Plus: R+V und KRAVAG übernehmen für die Kunden das gesamte Schadenmanagement einschließlich aller entstehenden Kosten. Zwar steht im Umweltschadensgesetz, dass die Haftung auf berufliche Tätigkeiten begrenzt ist. Doch nach dem Wortlaut des Gesetzes kann bereits die tägliche Fahrt zur Arbeit oder eine Dienstfahrt mit dem privaten Pkw als berufliche Tätigkeit verstanden werden und die Autofahrer bei Umweltschäden zur sofortigen Schadensbegrenzung und zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen verpflichten.
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