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ARAG Recht schnell?
24. April. 2008 08:20 Uhr | Druckansicht
+++ Überfall kann Arbeitsunfall sein +++
Ein Arbeitsunfall kann auch dann vorliegen, wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat wird.
Laut ARAG Experten kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung nur dann versagt werden, wenn alle möglichen Tatmotive ausschließlich im persönlichen Bereich des Betroffenen zu suchen sind (LSG Hessen L 3 U 82/06). +++ Rauchen im „Club“ erlaubt +++ Hat zu einem Lokal nicht jedermann zutritt, sondern nur Mitglieder eines „Clubs“, kann in einem Lokal das Rauchen gestattet werden. Laut ARAG müssen bei der Entscheidung die besonderen Umstände des Wirts sowie eine nicht auszuschließende Existenzgefährdung mitberücksichtigt werden (VG München 16 S 08.1208) +++ Keine Nutzungsgebühr für defekte Geräte +++ Wird ein defektes Verbrauchsgut von dem Verkäufer umgetauscht, so kann kein Wertersatz von dem Käufer dafür verlangt werden, dass die defekte Ware vorher benutzt wurde. Laut ARAG Experten muss der Verkäufer auch die Folgen einer Schlechterfüllung tragen, da er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (EuGH C-404/06). +++ Probezeit innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrages +++ Wird in einem Formulararbeitsvertrag die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf ein Jahr drucktechnisch hervorgehoben, eine nachfolgende weitere Probezeitbefristung jedoch nicht, so ist die Probezeit nicht wirksam vereinbart worden. Laut ARAG ist die nachfolgende Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil wird ( BAG 7 AZR 132/07).
Laut ARAG Experten kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung nur dann versagt werden, wenn alle möglichen Tatmotive ausschließlich im persönlichen Bereich des Betroffenen zu suchen sind (LSG Hessen L 3 U 82/06). +++ Rauchen im „Club“ erlaubt +++ Hat zu einem Lokal nicht jedermann zutritt, sondern nur Mitglieder eines „Clubs“, kann in einem Lokal das Rauchen gestattet werden. Laut ARAG müssen bei der Entscheidung die besonderen Umstände des Wirts sowie eine nicht auszuschließende Existenzgefährdung mitberücksichtigt werden (VG München 16 S 08.1208) +++ Keine Nutzungsgebühr für defekte Geräte +++ Wird ein defektes Verbrauchsgut von dem Verkäufer umgetauscht, so kann kein Wertersatz von dem Käufer dafür verlangt werden, dass die defekte Ware vorher benutzt wurde. Laut ARAG Experten muss der Verkäufer auch die Folgen einer Schlechterfüllung tragen, da er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (EuGH C-404/06). +++ Probezeit innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrages +++ Wird in einem Formulararbeitsvertrag die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf ein Jahr drucktechnisch hervorgehoben, eine nachfolgende weitere Probezeitbefristung jedoch nicht, so ist die Probezeit nicht wirksam vereinbart worden. Laut ARAG ist die nachfolgende Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil wird ( BAG 7 AZR 132/07).
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