• ARAG Recht schnell? versicherungs-nachrichten.de
versicherungs-nachrichten.de
Jetzt vergleichen,
Angebote einholen.

Aktuelle Nachrichten
zum Thema
Versicherungs-Ratgeber
Aktuelle Meldungen (alle Kategorien)

Ist Ihre Autoversicherung zu teuer? Jetzt online vergleichen und sparen!

« uniVersa trotzt Gesundheitsreform: Überdurchschnittliches Wachstum in der Vollversicherung | TAS begrüßt neue Mitarbeiter im Bereich Sales »

ARAG Recht schnell?
+++ Kündigung per Telefax unwirksam +++ Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per Telefax ist unwirksam, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist, was bei einem Telefax nicht möglich ist.
Laut ARAG ist es unerheblich, ob die Kündigung angenommen wurde, da die Annahme aufgrund der Nichtigkeit rechtlich gar nicht möglich war (LAG Rheinland-Pfalz 9 Sa 416/07). +++ Kein Diplom – keine Gebühren +++ Wird in einem Prospekt eines Lehrganganbieters damit geworben, dass der Teilnehmer ein „Diplom“ erhält, obwohl der Ausbilder ein solches gar nicht vergeben kann, braucht der Teilnehmer keine Gebühren zu zahlen. „Diplom“ ist laut ARAG Experten ein akademischer Titel, welcher nur von Hochschulen vergeben werden kann, was wiederum ein Durchschnittsverbraucher nicht wissen muss (LG Coburg 33 S 4/08). +++ Telefonwerbung durch Tastendruck verboten +++ Werden Verbraucher durch Tastendruck zu kostenpflichtigen Sonderrufnummern weitergeleitet, verstößt diese gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder umgeht diese Gesetze. Laut ARAG Experten sind bei der Weiterleitung von Anrufen zu kostenpflichtigen Rufnummern die Verbraucher besonders zu schützen (VG Köln 11 L 307/08). +++ Auch Hartz IV Empfänger müssen bei Medikamenten dazuzahlen +++ Eine grundsätzliche Befreiung von Hartz IV Empfängern von der Zuzahlung für Medikamente ist nicht möglich, da eine gewisse Beteiligung an ihren Arzneikosten zumutbar ist. Laut ARAG wird durch eine Zuzahlung von 3,45 € im Monat das Existenzminimum nicht unterschritten (BSG B 1 KR 10/07 R). +++ Benachteiligung wegen Schwangerschaft +++ Wird eine Stelle mit einem männlichen Bewerber statt der schwangeren Mitbewerberin besetzt, kann eine geschlechterspezifische Benachteiligung der Schwangeren vorliegen. Eine Glaubhaftmachung der Benachteiligung liegt laut ARAG jedenfalls dann vor, wenn die Arbeitnehmerin außer der Schwangerschaft noch weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung des Geschlechts vermuten lassen (BAG 8 AZR 257/07


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.