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ARAG Recht schnell?
08. Mai. 2008 07:33 Uhr | Druckansicht
+++ Wochenende verkürzt nicht Meldefrist +++
Für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt einer Kündigung gilt eine Drei-Tages-Frist.
Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Laut ARAG sind Wochenende und Feiertage auf die Meldefrist nicht anzurechnen (SG Dresden S 34 AL 769/07). +++ Keine Rückzahlung nach dem Tod bei Minus auf dem Konto +++ Wird nach dem Tod des rechtmäßigen Empfängers noch Rente überwiesen, so muss die Bank das Geld auch dann nicht zurückzahlen, wenn das Konto im Minus ist. Laut ARAG Experten gibt es keine Haftung der Institute für zu viel gezahlte Rente (LAG Düsseldorf B 5a/4 R 79/06 R). +++ Schülerkarte bei besonderer Gefährlichkeit +++ Einem Schulkind kann die Erstattung der Schülerkarte gewährt werden, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. Eine besondere Gefährlichkeit liegt laut ARAG vor, wenn der Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört, der Schulweg für Übergriffe potentieller Gewalttäter geeignet ist und eine schutzlose Lage vorliegt ( OVG Niedersachsen 2 LA 573/07). +++ GEZ Gebühren bei einmonatiger Abwesenheit +++ Auch im Falle einer einmonatigen Ortsabwesenheit müssen die GEZ Gebühren weiter gezahlt werden, da alleine die Abwesenheit nicht zur Abmeldung berechtigt. Laut ARAG wird ein Rundfunkgerät erst dann nicht mehr zum Empfang bereitgehalten, wenn der Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen ist (VG Trier 2 K 932/07).
Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Laut ARAG sind Wochenende und Feiertage auf die Meldefrist nicht anzurechnen (SG Dresden S 34 AL 769/07). +++ Keine Rückzahlung nach dem Tod bei Minus auf dem Konto +++ Wird nach dem Tod des rechtmäßigen Empfängers noch Rente überwiesen, so muss die Bank das Geld auch dann nicht zurückzahlen, wenn das Konto im Minus ist. Laut ARAG Experten gibt es keine Haftung der Institute für zu viel gezahlte Rente (LAG Düsseldorf B 5a/4 R 79/06 R). +++ Schülerkarte bei besonderer Gefährlichkeit +++ Einem Schulkind kann die Erstattung der Schülerkarte gewährt werden, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. Eine besondere Gefährlichkeit liegt laut ARAG vor, wenn der Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört, der Schulweg für Übergriffe potentieller Gewalttäter geeignet ist und eine schutzlose Lage vorliegt ( OVG Niedersachsen 2 LA 573/07). +++ GEZ Gebühren bei einmonatiger Abwesenheit +++ Auch im Falle einer einmonatigen Ortsabwesenheit müssen die GEZ Gebühren weiter gezahlt werden, da alleine die Abwesenheit nicht zur Abmeldung berechtigt. Laut ARAG wird ein Rundfunkgerät erst dann nicht mehr zum Empfang bereitgehalten, wenn der Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen ist (VG Trier 2 K 932/07).
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