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ARAG Recht schnell?
+++ Vermittlerhonorar bei Vermittlungsgutschein +++ Liegt eine vermittlerische Tätigkeit des Maklers vor, so muss die Bundesagentur für Arbeit bei Einstellung des Arbeitnehmers und Vorlage des Vermittlungsgutscheines ein Vermittlungshonorar zahlen.
Es muss jedoch laut ARAG genau überprüft werden, ob zwischen dem Makler und dem Arbeitgeber eine so genannte Verflechtung vorliegt, welche die Zahlung eines Maklerhonorars ausschließt (BSG B 7/7a AL 8/07 AR). +++ Keine „Mini – Mülltonne“ +++ Ein Hausbesitzer hat keinen Anspruch auf eine Mini - Mülltonne mit 30 Liter Volumen, wenn die Abfallsatzung der Stadt eine 60-Liter-Tonne vorsieht. Das Volumen der Mülltonne muss laut ARAG Experten so gewählt werden, dass kein Anreiz gegeben wird, Müllgebühren zu sparen, indem Abfälle in die Landschaft gekippt oder anderweitig entsorgt werden ( VG Arnsberg 10 K 1086/07). +++ Haftung für Markenrechtsverletzungen +++ Ein Internetauktionshaus kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten. Das Haftungsprivileg gem. Telemediengesetz für HOST Betreiber betrifft laut ARAG Experten lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadenersatzhaftung, nicht hingegen den Unterlassungsanspruch (BGH I ZR 73/05). +++ Handy Verbot am Steuer ins verfassungsgemäß +++ Das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer ist und bleibt verboten. An der Vorschrift, die das Verbot regelt, bestehen laut ARAG Experten keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde blieb demnach auch erfolglos (BVerfG 2 BvR 525/08).


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