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ARAG Recht schnell?
04. Juni. 2008 14:44 Uhr | Druckansicht
+++ Leinenpflicht im Gemeinschaftsgarten +++
Halten sich in einem gemeinsamen Garten eines Mehrfamilienhauses auch Kinder auf, so müssen Hunde in diesem Garten angeleint werden.
Laut ARAG Experten müssen die Tiere an einer maximal drei Meter langen Leine festgemacht werden und unter Aufsicht sein (OLG Karlsruhe 14 Wx 22/08). +++ Hund rechtfertigt keine größere Wohnung +++ Das Halten eines Haustieres begründet keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Laut ARAG sieht das Arbeitslosengeld II keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor (SG Dessau S 4 AS 652/08). +++ Kein Schadensersatz bei geöffneter Autotür +++ Ist beim Anschnallen eines Kindes die hintere Tür eines am Straßenrand parkenden PKW geöffnet und wird diese Tür von einem PKW – welcher den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhält – beschädigt, kann der anschnallenden Mutter kein Verschuldensvorwurf gemacht werden. Dies gilt laut ARAG jedenfalls dann, wenn sich vor und während des Einsteigemanövers hinreichend vergewissert wurde, dass sich kein rückwärtiger Verkehr näherte (OLG Bremen 2 U 19/08). +++ Lastschrift im Sportstudio zulässig +++ Wird ein Verbraucher in einem Mitgliedsvertrag eines Sportstudios formularmäßig dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so ist dies zulässig. Laut ARAG Experten liegt eine unangemessene Benachteiligung jedenfalls dann nicht vor, wenn es sich um die Sollstellung geringfügiger Beträge oder größere, aber regelmäßig gleich bleibende Beträge handelt (BGH III ZR 330/07).
Laut ARAG Experten müssen die Tiere an einer maximal drei Meter langen Leine festgemacht werden und unter Aufsicht sein (OLG Karlsruhe 14 Wx 22/08). +++ Hund rechtfertigt keine größere Wohnung +++ Das Halten eines Haustieres begründet keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Laut ARAG sieht das Arbeitslosengeld II keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor (SG Dessau S 4 AS 652/08). +++ Kein Schadensersatz bei geöffneter Autotür +++ Ist beim Anschnallen eines Kindes die hintere Tür eines am Straßenrand parkenden PKW geöffnet und wird diese Tür von einem PKW – welcher den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhält – beschädigt, kann der anschnallenden Mutter kein Verschuldensvorwurf gemacht werden. Dies gilt laut ARAG jedenfalls dann, wenn sich vor und während des Einsteigemanövers hinreichend vergewissert wurde, dass sich kein rückwärtiger Verkehr näherte (OLG Bremen 2 U 19/08). +++ Lastschrift im Sportstudio zulässig +++ Wird ein Verbraucher in einem Mitgliedsvertrag eines Sportstudios formularmäßig dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so ist dies zulässig. Laut ARAG Experten liegt eine unangemessene Benachteiligung jedenfalls dann nicht vor, wenn es sich um die Sollstellung geringfügiger Beträge oder größere, aber regelmäßig gleich bleibende Beträge handelt (BGH III ZR 330/07).
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