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ARAG EM-Tipp
05. Juni. 2008 08:20 Uhr | Druckansicht
+++ Fußballfans aufgepasst +++
Am Samstag ist es endlich soweit: Anstoß in Basel und Genf. Am Sonntag folgen Wien und um 20:45 Uhr spielt dann Deutschland gegen Polen in Klagenfurt.
Die glücklichen Fans aus Deutschland, die für eines der Spiele eine Eintrittskarte ergattert haben und nach Österreich oder in die Schweiz mit eigenem PKW reisen, tun nach Auskunft der ARAG Experten gut daran, einiges zu beachten. Viele Straßen sind bei unseren Nachbarn mautpflichtig: In Österreich sind das alle Autobahnen und Schnellstraßen; in der Schweiz Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung. Die Vignette für zehn Tage kostet in Österreich für Pkw, Wohnmobile und Kleinbusse bis 3,5 Tonnen 7,70 Euro, für zwei Monate 22,20 Euro und für ein Jahr 73,80 Euro. In der Schweiz zahlt man für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen 25 Euro. Hier gilt die Vignette ein Kalenderjahr. Die ARAG Experten empfehlen, schon auf der deutschen Seite der Grenze, an einer Tankstellen im Grenzgebiet oder bei einem der Automobilclubs eine Vignette zu erwerben. Wenig Spaß verstehen die Ordnungshüter in den Alpenländern bei Rasern. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Österreich beträgt 130 Kilometer pro Stunde. Auf Autobahnen in der Schweiz gilt ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde. Eine andere Besonderheit in der Schweiz: Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht außerdem Halteverbot. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verkehr/ +++ EM – Feiern nach dem Spiel +++ Privat organisierte Fußballpartys werden auch bei der EM wieder eine bedeutende Rolle spielen. Viele Anwohner werden Verständnis haben, wenn es dabei etwas lauter zugeht. Ganz ohne Regeln geht es laut ARAG Experten aber trotzdem nicht. Denn das „Private Viewing“ im Freundeskreis kann das nachbarschaftliche Verhältnis ganz schön strapazieren. Bei schönem Wetter wird aus einem netten Beisammensitzen schnell mal ein Grillfest. Im Unterschied zum so genannten Public Viewing, muss ein Gartenfest nicht genehmigt werden und prinzipiell hat jeder das Recht dazu. Die Nachtruhe ist allerdings nach 22 Uhr so einzuhalten, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen. Ein einfacher Trick: Selbst die strengsten Nachbarn zeigen sich kulanter, wenn sie auch eingeladen werden. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/sonstige/ +++ EM-Fahnen am Auto +++ Fußballfans, die ihre Unterstützung für ihr Team mit einer Autofahne zeigen, müssen unter Umständen dafür gerade stehen, wenn die Fahne abbricht oder beim nachfolgenden Fahrzeug Schäden verursacht. Die schon bei der letzten WM aufgetretene „Fahnen-Problematik“ wurde von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherungen wiesen aufgrund der fehlenden TÜV Zulassung eine Einstandspflicht ab. Andere Versicherungsunternehmen teilen mit, dass sie für Schäden durch abgebrochene Fahnen aufkämen. ARAG Experten empfehlen auf jeden Fall bei höheren Geschwindigkeiten die Fahne zu Sicherheit abzumontieren. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verkehr/
Die glücklichen Fans aus Deutschland, die für eines der Spiele eine Eintrittskarte ergattert haben und nach Österreich oder in die Schweiz mit eigenem PKW reisen, tun nach Auskunft der ARAG Experten gut daran, einiges zu beachten. Viele Straßen sind bei unseren Nachbarn mautpflichtig: In Österreich sind das alle Autobahnen und Schnellstraßen; in der Schweiz Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung. Die Vignette für zehn Tage kostet in Österreich für Pkw, Wohnmobile und Kleinbusse bis 3,5 Tonnen 7,70 Euro, für zwei Monate 22,20 Euro und für ein Jahr 73,80 Euro. In der Schweiz zahlt man für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen 25 Euro. Hier gilt die Vignette ein Kalenderjahr. Die ARAG Experten empfehlen, schon auf der deutschen Seite der Grenze, an einer Tankstellen im Grenzgebiet oder bei einem der Automobilclubs eine Vignette zu erwerben. Wenig Spaß verstehen die Ordnungshüter in den Alpenländern bei Rasern. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Österreich beträgt 130 Kilometer pro Stunde. Auf Autobahnen in der Schweiz gilt ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde. Eine andere Besonderheit in der Schweiz: Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht außerdem Halteverbot. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verkehr/ +++ EM – Feiern nach dem Spiel +++ Privat organisierte Fußballpartys werden auch bei der EM wieder eine bedeutende Rolle spielen. Viele Anwohner werden Verständnis haben, wenn es dabei etwas lauter zugeht. Ganz ohne Regeln geht es laut ARAG Experten aber trotzdem nicht. Denn das „Private Viewing“ im Freundeskreis kann das nachbarschaftliche Verhältnis ganz schön strapazieren. Bei schönem Wetter wird aus einem netten Beisammensitzen schnell mal ein Grillfest. Im Unterschied zum so genannten Public Viewing, muss ein Gartenfest nicht genehmigt werden und prinzipiell hat jeder das Recht dazu. Die Nachtruhe ist allerdings nach 22 Uhr so einzuhalten, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen. Ein einfacher Trick: Selbst die strengsten Nachbarn zeigen sich kulanter, wenn sie auch eingeladen werden. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/sonstige/ +++ EM-Fahnen am Auto +++ Fußballfans, die ihre Unterstützung für ihr Team mit einer Autofahne zeigen, müssen unter Umständen dafür gerade stehen, wenn die Fahne abbricht oder beim nachfolgenden Fahrzeug Schäden verursacht. Die schon bei der letzten WM aufgetretene „Fahnen-Problematik“ wurde von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherungen wiesen aufgrund der fehlenden TÜV Zulassung eine Einstandspflicht ab. Andere Versicherungsunternehmen teilen mit, dass sie für Schäden durch abgebrochene Fahnen aufkämen. ARAG Experten empfehlen auf jeden Fall bei höheren Geschwindigkeiten die Fahne zu Sicherheit abzumontieren. Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verkehr/
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