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Erweiterte Infopflichten bei Berufsunfähigkeit: uniVersa hilft Deckungslücke zu schließen
25. Juni. 2008 16:21 Uhr | Druckansicht
Durch die neue VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) müssen Kunden ab Juli über eine bisher kaum bekannte Deckungslücke informiert werden.
In der Begründung zur VVG-InfoV ist geregelt, dass bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass der Begriff „Berufsunfähigkeit“ in den Versicherungsbedingungen der Lebens- und Krankentagegeldversicherung sowie im Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert ist. Versicherungsnehmer sollen damit insbesondere auf bestehende Deckungslücken beim Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente hingewiesen werden, so die Intention des Gesetzgebers. Hier kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten und gegenseitigen Verweisungen unter den Leistungserbringern. Nahtloser Übergang bei uniVersa Besonders in der Krankheitskostenvollversicherung kann es für den Vermittler zu haftungsrechtlichen Problemen kommen, wenn er seinen Info- und Beratungspflichten nicht nachkommt. Die uniVersa bietet über das Einkommenssicherungsprogramm „unisafe“ eine ganzheitliche Lösung an und garantiert im Leistungsfall einen nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Für Berater bietet das Deckungskonzept eine interessante Rundumlösung, mit der Haftungsrisiken vermieden werden können. Als besonderen Mehrwert gibt es den nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen des Kombiabschlusses ohne Aufpreis. Ein internes Leistungsmanagement sorgt für einen reibungslosen Ablauf und vermeidet zeitaufwendige Doppeluntersuchungen. Auf diese Art und Weise können Störungen im Vertrauensverhältnis Kunde, Berater und Versicherer vermieden werden.
In der Begründung zur VVG-InfoV ist geregelt, dass bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass der Begriff „Berufsunfähigkeit“ in den Versicherungsbedingungen der Lebens- und Krankentagegeldversicherung sowie im Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert ist. Versicherungsnehmer sollen damit insbesondere auf bestehende Deckungslücken beim Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente hingewiesen werden, so die Intention des Gesetzgebers. Hier kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten und gegenseitigen Verweisungen unter den Leistungserbringern. Nahtloser Übergang bei uniVersa Besonders in der Krankheitskostenvollversicherung kann es für den Vermittler zu haftungsrechtlichen Problemen kommen, wenn er seinen Info- und Beratungspflichten nicht nachkommt. Die uniVersa bietet über das Einkommenssicherungsprogramm „unisafe“ eine ganzheitliche Lösung an und garantiert im Leistungsfall einen nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Für Berater bietet das Deckungskonzept eine interessante Rundumlösung, mit der Haftungsrisiken vermieden werden können. Als besonderen Mehrwert gibt es den nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen des Kombiabschlusses ohne Aufpreis. Ein internes Leistungsmanagement sorgt für einen reibungslosen Ablauf und vermeidet zeitaufwendige Doppeluntersuchungen. Auf diese Art und Weise können Störungen im Vertrauensverhältnis Kunde, Berater und Versicherer vermieden werden.
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


