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ARAG Recht schnell?
+++ Hotelier muss Schadensersatz bei defekter Treppe zahlen +++ Fehlt in einem landschaftlich schön gelegenen Hotel, welches besonderen Wert auf das Wohlbehagen des Gastes legt, ein Fliesenstück im Bereich der Kante einer Treppenstufe, so stellt dies einen verkehrsordnungswidrigen Zustand dar.
Kommt ein Gast deswegen zu Sturz, ist der Hotelbetreiber laut ARAG Experten zum Schadensersatz verpflichtet, da niemand mit einer solchen „Falle“ rechnen muss (OLG Brandenburg 11 U 32/07). +++ Unwirksame „Farbwahlklausel“ +++ Eine Klausel die dem Mieter vorschreibt für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit „neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“ zu benutzen, ist unwirksam. Laut ARAG wird der Mieter durch diese Klausel unangemessen benachteiligt, so dass die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt entfällt (BGH VIII ZR 224/07). +++ Keine Abzüge wegen Wohngemeinschaft +++ Besteht zwischen Hartz IV Empfängern eine Wohngemeinschaft, darf deswegen nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Laut ARAG Experten darf eine Kürzung nur erfolgen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Empfängern besteht (BSG B 14/11b AS 61/06 R). +++Verpflegung im Krankenhaus darf nicht als Einkommen berücksichtig werden+++ Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II während eines Krankenhausaufenthaltes Verpflegung, so darf deswegen die Regelleistung nicht gekürzt werden. Laut ARAG hat die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes pauschalierenden Charakter (BSG B 14 AS 22/07 R). +++ Schwangerschaftsvertretungen können auch woanders eingesetzt werden +++ Wird ein Arbeitnehmer als Schwangerschaftsvertretung eingestellt, bedeutet dies nicht, dass eine direkte Vertretung der Schwangeren erfolgen muss. Vielmehr kann die Vertretung auch in einer anderen Stelle des Unternehmens eingesetzt werden. Laut ARAG Experten ist eine derartige Rotation vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt (ArbG Frankfurt 7 Ca 6381/07).


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