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ARAG Recht schnell?
+++ Anspruch auf Kontaktlinsen +++ Kontaktlinsen sind dann eine medizinisch notwendige Maßnahme, wenn ein ausreichender Ausgleich der Sehbeeinträchtigung durch das Tragen einer Brille nicht möglich ist.
Laut ARAG Experten bedarf es Kontaktlinsen jedenfalls dann, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, sich zu orientieren und einfachste Aufgaben zu erledigen (SG Düsseldorf S 8 KR 252/06). +++ Vermögen ist bei Pflegewohngeld zu berücksichtigen +++ Wird ein Zuschuss zu einer Pflegeeinrichtung durch den Sozialhilfeträger beantragt, so ist neben dem Einkommen des Heimbewohners auch das gesamte tatsächlich verwertbare Vermögen zu berücksichtigen. Laut ARAG ist die Bedürftigkeitsprüfung den Leistungsvoraussetzungen des Bundessozialhilfe- bzw. Bundesversorgungsgesetzes unterstellt (OVG NRW 16 A 601/06). +++ Anerkennung Tschechischer Führerscheine +++ Grundsätzlich muss Deutschland tschechische Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ausgestellt worden sind. Laut ARAG Experten kann die Anerkennung jedoch verweigert werden, wenn bekannt wird, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten (EuGH C-329/06). +++ Unverzügliche Schadenmeldung +++ Ein Verlust des Versicherungsschutzes ist möglich, wenn der Versicherte nicht jede Möglichkeit nutzt, seiner Versicherung unverzüglich anzuzeigen, dass er beraubt wurde. Laut ARAG ist für jeden Versicherungsnehmer offensichtlich, dass die Versicherung auf eine kurzfristige Mitteilung des Schadenfalls angewiesen ist, da erst nach der Meldung eigene Maßnahmen ergriffen werden können (AG München 222 C 35329/06).


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