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Häufig kommt beim Kassensturz die Erkenntnis, dass am Ende lediglich ein paar tausend Euro fehlen. Wer so nah am Ziel ist und doch so weit entfernt, muss kreativ nach alternativen Geldquellen suchen. Das können zum Beispiel ein Kredit von der Oma, öffentliche Zuschüsse oder Eigenleistungen beim Bau ("Muskelhypothek") sein. Wer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sollte es mit "Baugeld vom Chef" probieren. Mit einem Arbeitgeberdarlehen kann ein Finanzierungsloch gefüllt werden. Um die geforderte Eigenkapitalquote zu erreichen - oder um sie zu erhöhen, was die Kosten für die Finanzierung drückt. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Arbeitgeber um eine Gehaltserhöhung zu bitten, weil er die Raten für die Eigenheimfinanzierung nur schwer aufbringen könnte, sollte sich überlegen, ob er nicht statt dessen ein Arbeitgeberdarlehen nachfragt. Das ist für den Chef weniger (kostenaufwändig), und er wird vielleicht eher bereit sein, das Darlehen zu gewähren, als das Einkommen aufzustocken.
"Baugeld vom Chef" als sinnvolle Alternative zum Bankendarlehen
Für Arbeitgeberdarlehen gelten dieselben
zivilrechtlichen Vorschriften wie für jeden anderen Kredit. Und so
funktioniert das Ganze: Das Unternehmen stellt dem Arbeitnehmer - über
die Entgeltzahlung in Form von Lohn oder Gehalt hinaus - einen
Geldbetrag zur Verfügung, den dieser im Rahmen einer bestimmten
Laufzeit wieder zurückzahlt. Das Darlehen ist keine Vergütung für
Arbeitsleistungen, gilt also weder als Vorschuss noch als Prämie etc.
Arbeitgeberdarlehen zählen zu den günstigsten Kreditarten, denn viele
Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zinsgünstige, bisweilen sogar
zinsfreie Darlehen. Ein weiterer entscheidender Vorteil:
Arbeitgeberdarlehen, die zur Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt
werden, werden in der Regel nachrangig im Grundbuch eingetragen. Viele
Banken verlangen zur Absicherung eines Darlehens dagegen eine
Grundschuld ersten Ranges. Der Rang der Grundbucheintragung ist
entscheidend für den Wert einer Grundschuld. Eine nachrangige
Eintragung erhöht das Sicherungsrisiko für den Kreditgeber, das dieser
sich in der Regel durch höhere Zinsen bezahlen lässt. Das ist beim
Arbeitgeberdarlehen anders, hier bleiben die Konditionen günstig. Hinzu
kommt, dass Kreditinstitute für eine nachrangige Finanzierung
zusätzliche Sicherheiten verlangen, beispielsweise eine Bankbürgschaft.
Für das Arbeitgeberdarlehen reicht dagegen meist eine einfache Lohn-
oder Gehaltsabrechnung als Sicherheit.
Was dabei zu beachten ist
Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die
Zahlung eines Darlehens einig, gibt es einiges zu beachten. Die
Darlehensvereinbarung muss durch einen schriftlichen Vertrag fixiert
werden. Darin sind neben der Darlehenshöhe auch der Zweck der Zahlung
sowie Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und
Kündigungsvoraussetzungen festzulegen. Ohne schriftliche Regelung zählt
das Darlehen in vollem Umfang als steuerpflichtiges Einkommen. Das ist
auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des
Darlehens verzichtet. Fehlen im Vertrag Angaben zur Verzinsung, gilt
das Arbeitgeberdarlehen als zinslos erteilt. Die Rückzahlungsbeträge
werden meist mit dem laufenden Lohn- oder Gehaltsanspruch des
Arbeitnehmers verrechnet. Dabei muss der Arbeitgeber
Pfändungsfreigrenzen berücksichtigen, es darf also nicht der
vollständige Gehaltsanspruch aufgebraucht werden. Endet das
Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres die
sofortige Rückzahlung des Restdarlehens fordern. Er muss die für
Darlehen gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten
einhalten. Bei der Höhe der Rückzahlungsbeträge müssen auch in diesem
Fall die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden. Allerdings kann der
Arbeitgeber für sein Darlehen dann die marktüblichen Zinsen verlangen
und ist nicht mehr an den früher vereinbarten günstigeren Zinssatz
gebunden. Überhöhte Zinsforderungen sind jedoch unzulässig.
Teilzeitbeschäftigten dürfen keine ungünstigeren Darlehensbedingungen
auferlegt werden als Vollzeitbeschäftigten, hier gilt der
Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zinssatz und Steuern
Ein entscheidender Punkt ist der Zinssatz und
die damit zusammenhängende steuerliche Behandlung des
Arbeitgeberdarlehens. Wird das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz
gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen
günstiger als am Markt üblich, werden eventuell Steuern fällig, denn
die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und
sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Zur Feststellung des
marktüblichen Zinssatzes können die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze für Wohnungsbau- und Konsumentenkredite <http://www.bundesbank.de/
Einige Rechenbeispiele
· Ein
Arbeitnehmer erhält im April 2008 ein Arbeitgeberdarlehen von 20.000
Euro zu einem Effektivzins von 2,0 Prozent jährlich (Laufzeit 10
Jahre). Der bei Vertragsabschluss von der Bundesbank veröffentlichte
Effektivzinssatz für Wohnungsbaukredite mit einer Laufzeit von 5 bis 10
Jahren beträgt zu diesem Zeitpunkt 4,90 Prozent. Davon kann ein
Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden, woraus sich ein
Maßstabszinssatz von 4,70 Prozent ergibt. Die Zinsverbilligung beträgt
somit 2,70 Prozent (4,70 minus 2,0
· Prozent). Der Zinsvorteil beträgt also 540 Euro pro Jahr (2,70 Prozent von 20.000 Euro) bzw. 45 Euro pro Monat. Er ist - da die 44-Euro-Freigrenze überschritten ist - mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
· Ein Arbeitnehmer erhält im Juni 2008 ein Arbeitgeberdarlehen von 35.000 Euro zu einem Effektivzins von 3,62 Prozent jährlich (Laufzeit 15 Jahre). Der bei Vertragsabschluss ermittelte Effektivzinssatz für ein Hypothekendarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren beträgt zu diesem Zeitpunkt beim günstigsten Anbieter 5,12 Prozent. Die Zinsverbilligung beträgt somit 1,50 Prozent (5,12 minus 3,62 Prozent). Die Zinsersparnis beträgt 525 Euro pro Jahr (1,5 Prozent von 35.000 Euro) bzw. 43,75 Euro pro Monat. Der geldwerte Vorteil liegt unter der 44-Euro-Freigrenze und ist damit steuerfrei.
· Der Chef ist großzügig, und gewährt dem Angestellten einen 10.000-Euro-Kredit für die Dauer von 10 Jahren zinsfrei. Der bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Effektivzinssatz für Wohnungsbaukredite mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren beträgt 4,90 Prozent. Davon kann ein Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden, woraus sich ein Maßstabszinssatz von 4,70 Prozent ergibt. Die Zinsverbilligung beträgt somit 4,70 Prozent (4,70 minus 0,0 Prozent). Auf den Zinsvorteil von 470 Euro pro Jahr (4,70 Prozent von 10.000 Euro) bzw. 39,17 Euro pro Monat werden auch in diesem Fall keine Steuern fällig.
Vorteile für beide Seiten
Natürlich haben von einem Arbeitgeberdarlehen
nicht nur die Beschäftigten etwas. Auch das Unternehmen profitiert. Die
Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Gerade, wo
dringend qualifizierte Arbeitskräfte gesucht oder neue Mitarbeiter mit
ihren Familien in wenig attraktive Regionen gelockt werden sollen, ist
das Angebot des Arbeitgeberdarlehens ein probates Mittel. Ein
Immobiliendarlehen vom Chef zum Bau des Eigenheims in der Nähe der
Firma steigert die Loyalität des Arbeitnehmers und bindet ihn auch
räumlich an das Unternehmen. Andere Sozialleistungen kosten meist eine
Menge Geld, machen Arbeit und ihr Erfolg ist nur schwer zu bewerten.
Wer hilft, mit einem Arbeitgeberdarlehen Lebensträume zu erfüllen,
belohnt und motiviert Mitarbeiter nachhaltig, ohne das Unternehmen zu
belasten, ohne die hohen Kosten einer Gehaltserhöhung. Für Arbeitnehmer
gilt: Wer die Möglichkeit hat, ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch zu
nehmen, sollte zugreifen - trotz eventueller Steuerpflicht. Selbst wenn
die Differenz zum marktüblichen Zins mit dem persönlichen Steuersatz
belastet wird, bleibt ein Vorteil übrig. Und wenn der Darlehensvertrag
sauber gestaltet ist, muss man auch nicht befürchten, sich dem
aktuellen Arbeitgeber mit Haut und Haaren zu verschreiben. Erster
Ansprechpartner ist der direkte Vorgesetzte, gefolgt von
Lohnbuchhaltung und Personalabteilung. Hier erfährt man, unter welchen
Voraussetzungen und zu welchen Konditionen eine Kreditvergabe möglich
ist.
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