• Winterreifen-Muffel riskieren Geldstrafe und Punkt in Flensburg versicherungs-nachrichten.de
versicherungs-nachrichten.de
Jetzt vergleichen,
Angebote einholen.

Aktuelle Nachrichten
zum Thema
Versicherungs-Ratgeber
Aktuelle Meldungen (alle Kategorien)

Ist Ihre Autoversicherung zu teuer? Jetzt online vergleichen und sparen!

« ELVIA mit neuem Jahres-Reise-Krankenschutz und AssistancePlus Leistungen ab 15 Euro | Auf der sicheren Seite: DERPART kooperiert mit der HanseMerkur Reiseversicherung »

Winterreifen-Muffel riskieren Geldstrafe und Punkt in Flensburg

Die Württembergische Versicherung AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), rät Autofahrern, ihr Fahrzeug bis Mitte November auf Winterreifen umzurüsten. Diese sollten mindestens bis nach Ostern montiert bleiben, da speziell im Süden Deutschlands um diese Jahreszeit noch mit Schneefällen zu rechnen ist.

Nach Weisung der Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a StVO) ist bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Wer dies nicht tut und beispielsweise bei Schneeglätte oder Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 20 Euro rechnen. Bei Behinderung des Verkehrs drohen eine höhere Geldstrafe und sogar ein Punkt beim deutschen Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Begründung dafür: Unzureichende Bereifung hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu schweren Verkehrsbehinderungen geführt, ganz zu schweigen von der erhöhten Unfallgefahr.

Aus mehreren Gründen sorgen Winterreifen für mehr Sicherheit bei Kälte, Schnee und Eis. So bestehen sie zum einen aus einer kälteresistenten Gummimischung, die bei Minustemperaturen weicher bleibt als ein Sommerreifen. Zum anderen verfügen sie über ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift. Aus Sicherheitsgründen sollte das Profil mindestens vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 mm vorgeschrieben sind.

Darüber hinaus spielt das Reifenalter eine Rolle. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass bei niedrigen Temperaturen die Bodenhaftung nachlässt. Außerdem sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Winterreifen unbedingt eingehalten werden, da die Reifen bei zu hoher Geschwindigkeit Luft verlieren und sich die Laufflächen von den Karkassen, dem tragenden Gerüst der Reifen, lösen können.


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.