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Wer erst beim ersten Schnee auf Winterreifen wechselt, muss oft nicht nur länger auf einen Termin beim Reifenservice warten. Er geht vor allem ein unnötiges Risiko ein: Denn bereits bei Temperaturen unter 7°C werden die Gummimischungen der Sommerreifen hart und die Haftung reduziert sich deutlich. Der Bremsweg kann sich dadurch um bis zu 30 Prozent verlängern.
Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Fahrbahnen unterwegs ist und dabei in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, dem kann daher auch ein Mitverschulden, unter Umständen sogar grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Das gilt besonders für Winterurlauber, die mit Sommerreifen ins Skigebiet fahren, wo auf jeden Fall mit Schnee und Glatteis zu rechnen ist. Dann zahlt die Versicherung zwar den Schaden am anderen Fahrzeug, aber oftmals bleibt man auf den Kosten für die Reparatur am eigenen Fahrzeug sitzen. Wer sich davor schützen will, sollte beim Abschluss seiner Kraftfahrt-Versicherung darauf achten, dass diese auch bei grober Fahrlässigkeit leistet, wie z.B. AXA.
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