« Sicher in die Freiheit auf zwei Rädern - Vorbereitung auf die Motorradsaison | Tipp bei Verkehrsunfall im Ausland »
Endlich in den Urlaub fliegen! Kurz am Flughafen halten und das Gepäck
ausladen. Doch wohin mit dem Auto? Überfüllte Parkhäuser und hohe
Gebühren verderben so manchem Urlauber schon vor dem Abflug die gute
Laune.
Deshalb entscheiden sich immer mehr Reisende für das so genannte
Valet-Parking ("Valet" bedeutet im Englischen und Französischen
"Diener"). Schlüssel und Auto werden am Flughafenterminal einem
Mitarbeiter des auf den Parkservice spezialisierten Unternehmens
übergeben. Dieser parkt den Wagen auf dem Firmengelände oder in einem
nahe gelegenen Parkhaus. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub wird das Auto
wieder am Terminal vorgefahren. Lästige Parkplatzsuche unter Zeitdruck
entfällt. Ein toller Service - doch manch einer hat ein flaues Gefühl
im Magen, wenn er zum ersten Mal einer fremden Person das geliebte Auto
überlässt. Wer ein paar Vorsichtsregeln einhält, kann diesen Service
jedoch bedenkenlos nutzen, teilt die AXA Versicherung mit.
Urlaub zu Ende, Wagen weg
Manch einer fürchtet, der Wagen könne gar vom Abholer gestohlen werden.
"Das wäre ein klassischer Fall von Unterschlagung", erklärt Thomas
Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen bei AXA. "Das kommt zwar
selten vor, stellt aber tatsächlich eine Gefahr dar. Denn unterschlägt
das Fahrzeug derjenige, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, kommt
auch die Kaskoversicherung nicht für den Schaden auf. Lediglich in
wenigen Spitzenprodukten - wie dem Baustein optimum plus von AXA - sind
solche Schäden versichert." Und auch wer diesen Versicherungsschutz
besitzt, sollte Sorgfalt walten lassen und sich Buchungsbestätigung
sowie einen Ausweis vom Valet-Parking-Mitarbeiter zeigen lassen. Dann
kann er sich auch darauf verlassen, dass die Versicherung den Schaden ersetzt.
Besondere Vorsicht sollte man allerdings bei sehr hochwertigen
Fahrzeugen walten lassen - und einen neuen Porsche besser zu Hause in
der Einzelgarage lassen. Denn neben dem Diebstahl sind auch ohne Schuld
des Dienstleisters andere Schäden denkbar - etwa Parkschäden in der
Tiefgarage. Daher sollte der Anbieter garantieren, dass er die
Fahrzeuge ausschließlich in speziell gesicherten Bereichen abstellt,
die nicht öffentlich zugänglich sind.
Auch der Dienstleister sollte versichert sein
Doch in vielen Fällen müssen Autofahrer gar nicht ihre eigene Kfz-Versicherung
in Anspruch nehmen. Wird das Fahrzeug vom Gelände des Dienstleisters
gestohlen, verursacht ein Mitarbeiter während der Fahrt zum Parkgelände
einen Unfall oder wird das Fahrzeug in der Obhut des Unternehmens
beschädigt, sollte hierfür die Versicherung des Dienstleisters aufkommen.
Muss zunächst die eigene Versicherung
zahlen, wird der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers sowohl
bei Haftpflicht- als auch bei Vollkaskoschäden zurückgestuft. Außerdem
wird in der Kasko meist eine Selbstbeteiligung fällig. Diese Kosten
muss sich der Eigentümer dann beim Valet-Parking-Unternehmen bzw.
dessen Betriebshaftpflicht zurückholen. "Auf jeden Fall sollte man sich
beim Dienstleister erkundigen, für welche Fälle er eine Versicherung
abgeschlossen hat und auch einen Blick in die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werfen", rät Versicherungsexperte Thomas Jäckel.
Wer aber ein paar Vorsichtsmaßnahmen trifft, kann mit Valet Parking
ganz entspannt in den Urlaub fliegen.
Weitere Informationen für Kunden:
AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 / 55 66 22 *
Fax: 0 22 1 / 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de
* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw. Mobilfunktarif
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


