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Staatliche Hilfe für Hausfinanzierer in Not
05. November. 2009 15:34 Uhr | Druckansicht
In Notsituationen können Besitzer
eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Wohnung für die laufenden
Finanzierungskosten staatliche Unterstützung erhalten. Nach Ablauf von
längstens sechs Monaten entspricht sie allerdings nur noch den Kosten
einer angemessenen Mietwohnung. Die Wüstenrot Bausparkasse, eine
Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot &
Württembergische, weist auf eine entsprechende Entscheidung des
Bundessozialgerichts (B 14 AS 32/07 R) hin.
Im entschiedenen Fall erhielt ein Ehepaar nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes des Mannes sechs Monate lang Leistungen für Unterkunft und Heizung über monatlich rund 1.700 Euro, was den laufenden Finanzierungskosten des selbstgenutzten Eigenheims entsprach. Für die Zeit danach lehnte der zuständige Landkreis weitere Hilfe ab, da es zumutbar sei, das Haus zu verkaufen und in eine Mietwohnung umzuziehen, um die Wohnkosten zu senken. Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass den Eheleuten auch über die sechs Monate hinaus ein Zuschuss zustehe, bis sie wieder über ausreichendes Einkommen verfügten. Allerdings dürfe der Zuschuss nicht höher als Miete und Nebenkosten für eine angemessene örtliche Mietwohnung sein. Dabei dienen die Vorgaben im sozialen Mietwohnungsbau als Maßstab, wonach für einen Haushalt von zwei Personen eine Wohnfläche von 65 Quadratmetern angemessen ist.
Im entschiedenen Fall erhielt ein Ehepaar nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes des Mannes sechs Monate lang Leistungen für Unterkunft und Heizung über monatlich rund 1.700 Euro, was den laufenden Finanzierungskosten des selbstgenutzten Eigenheims entsprach. Für die Zeit danach lehnte der zuständige Landkreis weitere Hilfe ab, da es zumutbar sei, das Haus zu verkaufen und in eine Mietwohnung umzuziehen, um die Wohnkosten zu senken. Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass den Eheleuten auch über die sechs Monate hinaus ein Zuschuss zustehe, bis sie wieder über ausreichendes Einkommen verfügten. Allerdings dürfe der Zuschuss nicht höher als Miete und Nebenkosten für eine angemessene örtliche Mietwohnung sein. Dabei dienen die Vorgaben im sozialen Mietwohnungsbau als Maßstab, wonach für einen Haushalt von zwei Personen eine Wohnfläche von 65 Quadratmetern angemessen ist.
Kategorie: Versicherungen-Allgemein
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