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Zudem haben sie ein Profil mit Greifkanten und zusätzlichen Lamellen. Wer dennoch mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist, riskiert im Schadensfall seinen Vollkaskoschutz. So bewertete das Oberlandesgericht in Frankfurt (AZ: 3 U 182/02) das Fahren mit falscher Bereifung als grob fahrlässig. Der Versicherte musste den Schaden an seinem Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt allerdings am Markt vereinzelt Anbieter, wie die uniVersa, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Dann brauchen Kunden keine Streitigkeiten zu fürchten, wenn sie beispielsweise von einem Wintereinbruch überrascht wurden.
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