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Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn bei einem Unfall mit dem Kfz geht es schnell um Millionen, zum Beispiel bei einem verschuldeten Autounfall mit Todesfolge.
In einigen anderen Bereichen kann der Abschluß einer Versicherung Vertragsbestandteil sein. Beispiel: Schon bei der Finanzierung eines Hauses verlangen Banken in der Regel eine Wohngebäudeversicherung. Bei Feuer, Sturm oder einem Totalschaden der Einbauküche kommt die Versicherung auf – hätten Sie den Neuaufbau „einfach so“ aus Ihrer Tasche zahlen können?
„Und was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung?“ werden Sie sich jetzt Fragen. Als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeld-/Hartz IV/-Sozialhilfeempfänger sind Sie automatisch gesetzlich versichert. Sind Sie selbständig, Freiberufler oder Beamter oder liegt Ihr Bruttoeinkommen bei mehr als 46.350,- € im Jahr (einschließlich Zuzahlungen) können Sie sich privat versichern – auf diese Versicherung könnten (!) Sie auch verzichten. Doch Ihr gesunder Menschenverstand sollte Ihnen von dieser Möglichkeit Geld zu sparen abraten.
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