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Bis zum Ende der Berufsausbildung sind Sie in der Regel bei
den Eltern mitversichert, das gilt vor allem, sofern noch kein eigener Haushalt
vorhanden ist bzw. noch keine eigene Familie gegründet wurde. Haft- und
Hausrat-, aber auch Krankenversicherung laufen dann meist über die Eltern. Da
Sie in der Regel noch keine fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt
haben, haben Sie auch keinen Anspruch auf Rente, sofern Sie berufs- oder
erwerbsunfähig werden. Für diesen Fall sollten Sie unbedingt (!) eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen.
| ! Sehr wichtige
Versicherung(en): Berufsunfähigkeit
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